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Ortsgruppen-Rat (OGR)


Sich mit Ortsgruppenvernetzung befassen und dann einen Antrag auf der LMV dazu stellen.


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Versionen


  • 1 Wir gründen einen Ortsgruppen-Rat. Dieser besteht nach
    2 Möglichkeit aus Menschen jeder Ortsgruppe des
    3 Landesverbands. Der Landesvorstand ist verpflichtet,
    4 mindestens einmal Jährlich, bei Bedarf häufiger, ein
    5 solches Treffen zu organisieren und über den Haushalt zu
    6 finanzieren. Der Ortsgruppenrat dient der Vernetzung der
    7 Ortsgruppen untereinander und der Ortsgruppen mit der
    8 Landesebene. Es gibt keine Delegierten und keine
    9 Entscheidungskompetenzen.
    10 Um eine gewisse Verbindlichkeit zu gewährleisten, sollen
    11 sich die Teilnehmer_innen vorher anmelden.
    12

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