Beschluss: Registrierung von Ortsgruppen

Version: "Registrierung auf der LMV halbjährliche OGBerichte"

1 Damit Ortsgruppen Mitglied im Landesverband der Grünen
2 Jugend sein dürfen, müssen sie sich bei Neugründung
3 melden/registrieren lassen. Auf der nächsten LMV wird über
4 die Aufnahme entschieden.
5 Bestehende OGs müssen halbjährlich einen Bericht über die
6 Arbeit im vergangenen Halbjahr erstellen und bis zur LMV
7 einreichen. Die Berichte werden gesammelt und bei der LMV
8 ausgelegt und allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
9 Werden Berichte nicht eingereicht oder lässt sich kein
10 Kontakt zur OG herstellen, erlischt die Mitgliedschaft im
11 Landesverband.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Damit Ortsgruppen Mitglied im Landesverband der Grünen
2 Jugend sein dürfen, müssen sie sich bei Neugründung
3 melden/registrieren lassen. Auf der nächsten LMV wird über
4 die Aufnahme entschieden.
5 Bestehende OGs müssen halbjährlich einen Bericht über die
6 Arbeit im vergangenen Halbjahr erstellen und bis zur LMV
7 einreichen. Die Berichte werden gesammelt und bei der LMV
8 ausgelegt und allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
9 Werden Berichte nicht eingereicht oder lässt sich kein
10 Kontakt zur OG herstellen, erlischt die Mitgliedschaft im
11 Landesverband.
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Vorschlag

Verbesserung der Erfassung der Ortsgruppen

Der Landesvorstand hat zur Zeit und in der Vergangenheit nur einen sehr schlechten Überblick, welche Ortsgruppen es gibt. Regelmäßig entstehen unbemerkt OGs und lösen sich in anderen Orten wieder auf. Das ist in vielerlei Hinsicht problematisch. Ziel ist es einen ständig aktuellen Überblick zu erreichen und den Kontakt sicherzustellen.

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