Beschluss: Ortsgruppenrat gründen

Version: "OrtsgruppenRat OGR"

1 Wir gründen einen Ortsgruppen-Rat. Dieser besteht nach
2 Möglichkeit aus Menschen jeder Ortsgruppe des
3 Landesverbands. Der Landesvorstand ist verpflichtet,
4 mindestens einmal Jährlich, bei Bedarf häufiger, ein solches
5 Treffen zu organisieren und über den Haushalt zu
6 finanzieren. Der Ortsgruppenrat dient der Vernetzung der
7 Ortsgruppen untereinander und der Ortsgruppen mit der
8 Landesebene. Es gibt keine Delegierten und keine
9 Entscheidungskompetenzen.
10 Um eine gewisse Verbindlichkeit zu gewährleisten, sollen
11 sich die Teilnehmer_innen vorher anmelden.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Wir gründen einen Ortsgruppen-Rat. Dieser besteht nach
2 Möglichkeit aus Menschen jeder Ortsgruppe des
3 Landesverbands. Der Landesvorstand ist verpflichtet,
4 mindestens einmal Jährlich, bei Bedarf häufiger, ein
5 solches Treffen zu organisieren und über den Haushalt zu
6 finanzieren. Der Ortsgruppenrat dient der Vernetzung der
7 Ortsgruppen untereinander und der Ortsgruppen mit der
8 Landesebene. Es gibt keine Delegierten und keine
9 Entscheidungskompetenzen.
10 Um eine gewisse Verbindlichkeit zu gewährleisten, sollen
11 sich die Teilnehmer_innen vorher anmelden.
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Vorschlag

Ortsgruppen-Rat (OGR)

Sich mit Ortsgruppenvernetzung befassen und dann einen Antrag auf der LMV dazu stellen.

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.